Genehmigungen

Unkompliziert und unbürokratisch

Da der Varioroom rein rechtlich als sogenannter „fliegender Bau“ gilt, bedarf es zunächst keiner Genehmigung. In vielen Fällen können Sie Ihren Varioroom also ganz unkompliziert ohne eine Baugenehmigung errichten lassen und dadurch Kosten sparen.Eine Genehmigung wird erst benötigt, wenn der Bau länger an einer Stelle verbleiben soll. Derzeit ist dies in Deutschland nach drei Monaten Standzeit der Fall. Die Erteilung einer Baugenehmigung ist dabei abhängig vom jeweiligen Bundesland, der Baugröße und dem Bebauungsplan.
Vorbehalte gegen die Erteilung einer Genehmigung für den Varioroom gibt es nicht: Selbstverständlich verfügt er über die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens geforderte europaweit gültige Typenbaustatik sowie den Wärmeschutznachweis.
Planen Sie also, Ihren Varioroom länger als drei Monate auf ein Grundstück zu stellen, ist es ratsam, mit den örtlichen Behörden in Kontakt zu treten. Natürlich werden wir Sie auch dabei bestmöglich beraten.

Die Wohnvariante des Varioroom (20 Fuss) kann übrigens am einfachsten in einem Mobilheimpark oder auf einem Campingplatz aufgestellt werden. Der Vorteil ist hier, dass die dortigen Grundstücke bereits erschlossen sind und über Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse sowie eine eigene Zufahrt verfügen. Hier wird ebenfalls keine Baugenehmigung benötigt, da der Betreiber bereits eine entsprechende Genehmigung für die gesamte Parkfläche besitzt. Derzeit vergrößert sich die Zahl dieser Parks in ganz Europa mit jedem Jahr. Als Lektüre zur Standortwahl empfehlen wir Ihnen einen der aktuellen Campingplatz- oder Mobilheimpark-Führer, die im Handel erhältlich sind.
Gerne sind wir Ihnen auch bei der Suche nach einem geeigneten Aufstellplatz behilflich.

 

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